Die Beteiligten streiten über die Zulässigkeit von Lohnumwandlungen in steuerfreie Vergütungen zur Erstattung von Reisekosten.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) vertreibt Getränke. Ihren Arbeitnehmern entstanden für Dienstreisen und Fahrtätigkeiten Verpflegungsmehraufwendungen. Die Klägerin sah Arbeitslohn teilweise als nach § 3 Nr. 16 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfreie Vergütungen zur Erstattung von Reisekosten an. Insgesamt erstattete die Klägerin ihren Arbeitnehmern von 1991 bis April 1994 Verpflegungsmehraufwendungen für Dienstreisen und Fahrtätigkeit in Höhe von 44 918 DM ohne Lohnsteuerabzug. Nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung erkannte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) die Lohnumwandlung nicht an und behandelte die Erstattungen für den Mehrverpflegungsaufwand in dem angefochtenen Haftungsbescheid als lohnsteuerpflichtig.
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