FG Niedersachsen - Urteil vom 19.10.1999
6 K 4/97
Normen:
BGB § 181 ; KStG § 8 Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 649
GmbHR 2000, 782

Gehaltszahlungen als vGA

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.10.1999 - Aktenzeichen 6 K 4/97

DRsp Nr. 2000/5091

Gehaltszahlungen als vGA

1. Gehaltszahlungen einer GmbH an ihren beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer erfordern einen zivilrechtlich wirksam geschlossenen Vertrag. 2. Trotz fehlender Befreiung von § 181 BGB stellen die Gehaltszahlungen keine vGA dar, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter von der Wirksamkeit der Verträge aufgrund notarieller Beratung ausgehen konnte.

Normenkette:

BGB § 181 ; KStG § 8 Abs. 3 ;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob in den Jahren 1988 und 1989 Gehaltszahlungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer aufgrund eines zivilrechtlich wirksamen schuldrechtlich Vertrages geleistet wurden oder verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen.