FG Niedersachsen - Urteil vom 13.03.2013
4 K 302/11
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2;

Geländewagen als Werkstattwagen: Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge

FG Niedersachsen, Urteil vom 13.03.2013 - Aktenzeichen 4 K 302/11

DRsp Nr. 2013/20929

Geländewagen als Werkstattwagen: Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge

Zur Anwendung der sog. 1 %-Regelung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG. Die sog. 1 %-Regelung kommt nicht zum Tragen, wenn eine private Nutzung des Fahrzeugs nicht stattgefunden. Bei sog. Werkstattwagen kommt der Grundsatz, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung dienstliche oder betriebliche Fahrzeuge, die zu privaten Zwecken zur Verfügung stehen, auch tatsächlich privat genutzt werden, nicht zum Tragen. Bei einem Geländewagen der Marke Nissan Terrano, der nur über eine vordere Sitzreihe mit 2 Sitzplätzen verfügt und bei dem der gesamte hintere Bereich des Fahrzeugs, also die Fläche hinter der Sitzreihe als Ladefläche ausgestattet ist und bei dem die gesamte Innenausstattung nicht auf eine Fahrgastbeförderung hindeutet, ist das Erscheinungsbild eines gewöhnlichen Geländewagens nicht mehr gegeben. Vielmehr deutet das äußere Erscheinungsbild auf eine bei weitem überwiegende Ausrichtung auf Lastenbeförderung und eine in den Hintergrund tretende Personenbeförderung hin. Die Nutzung der Besteuerung nach der 1 %-Regelung scheidet damit aus.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2;

Tatbestand:

Streitig ist die Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs.