AnwGH Brandenburg - Urteil vom 25.01.2021
AGH II 1/20
Normen:
BRAO § 1; BRAO § 113 Abs. 1; BRAO § 114 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AnwG Brandenburg, vom 13.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 1 AnwG 5/18

Geldbuße wegen anwaltlicher PflichtverletzungNicht rechtzeitige Zurücksendung von EmpfangsbekenntnissenVerstoß gegen ein vorläufig verhängtes Berufsverbot

AnwGH Brandenburg, Urteil vom 25.01.2021 - Aktenzeichen AGH II 1/20

DRsp Nr. 2022/5778

Geldbuße wegen anwaltlicher Pflichtverletzung Nicht rechtzeitige Zurücksendung von Empfangsbekenntnissen Verstoß gegen ein vorläufig verhängtes Berufsverbot

1.) Die Berufung des Angeschuldigten gegen das Urteil des Anwaltsgerichts im Bezirk der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg vom 13. September 2019 (Az.: 1 AnwG 5/18) wird mit der Maßgabe verworfen, dass 2.000,00 € von der ausgeurteilten Geldbuße in Höhe von 15.000,00 € als bereits vollstreckt gelten.

2.) Die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg gegen das zu Ziff. 1 genannte Urteil des Anwaltsgerichts wird verworfen.

3.) Der Angeschuldigte trägt die Kosten seiner Berufung.

Die Kosten der Berufung der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg trägt die Landeskasse, die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten trägt die Rechtsanwaltskammer.

Angewendete Vorschriften: §§ 43, 113, 114 Abs. 1 Nr. 2, 3, 155 Abs. 2 BRAO, 14 BORA.

Normenkette:

BRAO § 1; BRAO § 113 Abs. 1; BRAO § 114 Abs. 1;

Gründe:

A. Urteil des Anwaltsgerichts im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Brandenburg vom 13. September 2019