Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin 200,-- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.02.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 76 % und das beklagte Land 24 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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