I.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wendet sich gegen ein Urteil, mit dem das Finanzgericht (FG) die Weigerung des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--), Säumniszuschläge zu erlassen, für rechtmäßig erachtet hat.
Die zu Grunde liegenden Steuerschulden waren beglichen worden, nachdem das FA einen Insolvenzantrag gestellt hatte, nach erstmaliger Darstellung des Klägers im finanzgerichtlichen Verfahren aus Mitteln der Eltern. Eine im Verwaltungsverfahren von dem FA angeforderte Geldverkehrsrechnung hatte der Kläger nicht vorgelegt. Die von dem Kläger angebotene Vorlage seiner Buchführungsordner hatte das FA abgelehnt.
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