Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2008 vom 10. März 2016 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 25. August 2017 wird dahingehend geändert, dass Einkünfte des Klägers aus Gewerbebetrieb in Höhe von 7.506,00 € berücksichtigt werden.
Die Berechnung wird dem Beklagten übertragen (§ 100 Abs. 2 Satz 2 FGO).
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
Streitig ist, ob eine Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb zu Recht erfolgt ist.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|