Geldwerter Vorteil bei Erstattung von Telefonkosten
FG Hessen, vom 26.03.1997 - Aktenzeichen 1 K 3877/94
DRsp Nr. 2001/2875
Geldwerter Vorteil bei Erstattung von Telefonkosten
1. Soweit die Übernahme der Aufwendungen eines privaten Telefonanschlusses in der Wohnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber auf die private Nutzung entfällt, gehört der Vorteil zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.2. Es bestehen keine Bedenken, die Schätzung des geldwerten Vorteils nach den Grundsätzen des BdF-Schreibens vom 11.6.1990 (BStBl I, 290) vorzunehmen.
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