FG München - Urteil vom 03.05.2013
8 K 4017/09
Normen:
EStG § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 40 Abs. 3; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 8 Abs. 2 S. 1; EStG § 8 Abs. 2 S. 6;
Fundstellen:
DStR 2014, 6
DStRE 2014, 713
NZA 2014, 20

Geldwerter Vorteil bei unentgeltlicher Verpflegung eines Profifußballers anlässlich von Spielen und Trainingslagern

FG München, Urteil vom 03.05.2013 - Aktenzeichen 8 K 4017/09

DRsp Nr. 2013/17981

Geldwerter Vorteil bei unentgeltlicher Verpflegung eines Profifußballers anlässlich von Spielen und Trainingslagern

1. Werden die Profifußballspieler eines Sportvereins anlässlich von Heim- und Auswärtsspielen einschließlich Trainingslagern auf Kosten des Vereins vor und auch nach den Spielen in Hotels bzw. Gaststätten mit nach sportmedizinischen Gesichtspunkten ausgewählten Speisen verpflegt, so wird den Spielern damit ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil zugewendet. 2. Angesichts des berufsbedingten Eigeninteresse der Profispieler an der Aufnahme von unter ernährungsphysiologischen Aspekten ausgewählter Nahrung vor sowie nach einem Spiel ist die unentgeltliche Essensgestellung nicht als im überwiegend betrieblichen Interesse des Vereins liegend einzustufen.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 40 Abs. 3; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 8 Abs. 2 S. 1; EStG § 8 Abs. 2 S. 6;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger den Profispielern seiner ersten Fußballmannschaft mit der Übernahme der Kosten für Verpflegung anlässlich von Auswärtsspielen einschließlich Trainingslagern sowie von Heimspielen einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil zugewandt hat.