Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger bei dem begünstigten Kauf eines Pkw im Streitjahr 1994 ein steuerbarer geldwerter Vorteil im Sinne des § 8 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) zugewendet worden ist. Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Kläger werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger hat im Streitjahr im Wesentlichen Einkünfte aus einer nichtselbständigen Tätigkeit als Beamter des Dienstes bei ... bezogen.
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