Der Kläger (Kl) erzielte im Streitjahr 1994 als angestellter Wirtschaftsingenieur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sein Arbeitgeber überließ ihm im Streitjahr einen Firmenwagen (Mercedes-Benz, Listenpreis 158.000 DM), den er neben den beruflichen Fahrten für Privatfahrten sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzte.
Als Sachbezug (geldwerter Vorteil) versteuerte der Arbeitgeber des Kl für Privatfahrten 18.960 DM (1 v. H. der Anschaffungskosten x 12) und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 3.556,80 DM (19 km Entfernung zur Arbeitsstätte x 180 Tage x 1,04 DM). Der Betrag von 22.516,80 DM ist in dem auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesenen Bruttoarbeitslohn von 418.944,55 DM enthalten.
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