FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 29.09.1998
12 K 272/97
Fundstellen:
DB 1999, 1041
EFG 1999, 383

Geldwerter Vorteil: Fahrzeugüberlassung bei Rufbereitschaft

FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 29.09.1998 - Aktenzeichen 12 K 272/97

DRsp Nr. 2001/2620

Geldwerter Vorteil: Fahrzeugüberlassung bei Rufbereitschaft

Ein geldwerter Vorteil für die Möglichkeit der Fahrzeugnutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist nicht zu erfassen, wenn ein mit Reparaturarbeiten betrauter Arbeitnehmer an insgesamt sechs Wochen verteilt über das gesamte Jahr zu einer Rufbereitschaft in seiner Wohnung verpflichtet ist und ihm für diese Zeit ein mit Werkzeug und Material ausgestattetes Einsatzfahrzeug überlassen wird.

Tatbestand:

Streitig ist die lohnsteuerrechtliche Behandlung der Überlassung von Firmenfahrzeuge an Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte während einer sog. Rufbereitschaft.

Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der .... Die ... war im württembergischen Landesteil von Baden-Württemberg das am weitesten verbreitete ... im Bereich der ... .