Streitig ist, ob die Besteuerung eines geldwerten Vorteils in Höhe von EUR XXX für den Kauf eines Jahreswagen im April 2003 zu Recht erfolgt ist.
Der Kläger ist Arbeitnehmer eines Automobilherstellers. Am X. April 2003 erwarb er von seinem Arbeitgeber einen PKW zum Preis von yy.yyy EUR. Ausgehend von der unverbindlichen Preisempfehlung für diesen Wagen in Höhe von zz.zzz EUR und eines hälftigen Händlerabschlages, den der Automobilhersteller beim nächstansässigen Händler, dem Autohaus W erfragt hat, ergab sich folgende Berechnung:
Unverbindliche Preisempfehlung EUR zz.zzz
abzüglich 4 % Händlerabschlag EUR
Hauspreis Händler EUR.
abzüglich 4 % Bewertungsabschlag EUR
Vergleichspreis EUR
Preis ohne Nebenkosten EUR
Geldwerter Vorteil EUR a.aaa
abzüglich Freibetrag gemäß § 8 Abs. 3 EStG EUR 1.244,00
zu versteuernder geldwerter Vorteil EUR XXX
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|