FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 18.03.2009
1 K 2079/07
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2, 3;

Geldwerter Vorteil wegen der privaten Nutzung eines Firmenwagens

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.03.2009 - Aktenzeichen 1 K 2079/07

DRsp Nr. 2010/11627

Geldwerter Vorteil wegen der privaten Nutzung eines Firmenwagens

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass ein betrieblicher Pkw, der zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung steht, tatsächlich auch privat genutzt wird. Etwas anderes gilt nur, wenn ein Ausschluss der privaten Nutzung durch Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches oder durch sonstige tatsächliche und nachprüfbare Umstände nachweisbar ist.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2, 3;

Tatbestand:

Streitig ist der Ansatz eines geldwerten Vorteiles wegen der privaten Nutzung eines Firmenwagens.