BFH - Urteil vom 27.05.2009
X R 50/06
Normen:
EStG § 3; EStG § 10 Abs. 3; EStG § 10c Abs. 3; AO § 164 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2009, 1635
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 17.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 6920/02

Geleistete Beiträge an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und an das Versorgungswerk als bei den sonstigen Einkünften gemäß § 22 EStG abziehbare vorab entstandene Werbungskosten; Wegfall der Kürzung des Vorwegabzugs wegen der Zugehörigkeit zu den in § 10c Abs. 3 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) a.F. genannten Personenkreis; Zahlungen an das Versorgungswerk als Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

BFH, Urteil vom 27.05.2009 - Aktenzeichen X R 50/06

DRsp Nr. 2009/21093

Geleistete Beiträge an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und an das Versorgungswerk als bei den sonstigen Einkünften gemäß § 22 EStG abziehbare vorab entstandene Werbungskosten; Wegfall der Kürzung des Vorwegabzugs wegen der Zugehörigkeit zu den in § 10c Abs. 3 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) a.F. genannten Personenkreis; Zahlungen an das Versorgungswerk als Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

Normenkette:

EStG § 3; EStG § 10 Abs. 3; EStG § 10c Abs. 3; AO § 164 Abs. 2;

Gründe:

I.

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war im Streitjahr 1996 --ebenso wie die beiden weiteren Gesellschafter X und Y-- an einer auf dem Gebiet der Steuerberatung tätigen GmbH zu einem Drittel beteiligt. Alle drei Gesellschafter waren zugleich als Geschäftsführer bestellt. Bereits am 30. Dezember 1992 hatte der Kläger im Rahmen seines Dienstverhältnisses als Geschäftsführer einer anderen Gesellschaft einen Pensionsvertrag über eine ihm ab dem 65. Lebensjahr zustehende Altersrente in Höhe von jährlich 120 000 DM abgeschlossen. Die daraus entstehenden Verpflichtungen wurden mit Vereinbarung vom 30. August 1996 von der GmbH übernommen. Die zugesagte jährliche Altersrente wurde dabei auf 108 000 DM verringert. Die anderen Gesellschafter-Geschäftsführer erhielten von der GmbH ebenfalls Pensionszusagen.