FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 21.11.2018
13 K 1658/17
Normen:
EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Nr. 6; EStG § 7 Abs. 1 S. 1; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Geltendmachen einer sog. Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) auf eine im Privatvermögen gehaltene und vermietete Gewerbeimmobilie bei eingeschränkter Vermietbarkeit; Ermitteln der Einkünfte als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten

FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 21.11.2018 - Aktenzeichen 13 K 1658/17

DRsp Nr. 2019/16841

Geltendmachen einer sog. Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) auf eine im Privatvermögen gehaltene und vermietete Gewerbeimmobilie bei eingeschränkter Vermietbarkeit; Ermitteln der Einkünfte als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Nr. 6; EStG § 7 Abs. 1 S. 1; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob auf eine im Privatvermögen gehaltene, vermietete Gewerbeimmobilie, wenn sie wegen der Konjunkturlage nur noch eingeschränkt vermietbar ist, eine sog. Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) geltend gemacht werden kann.