Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist, ob die Einstellung eines Geschäftsbetriebes, der aus einer Insolvenzmasse herausgelöst wurde, zu negativen Einkünften der Masse führen kann.
Der Insolvenzschuldner ... ist ...-Meister und betrieb ab 2003 einen Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer. Er ermittelte die daraus resultierenden Gewinne nach § 4 Abs. 3 EStG. Das Amtsgericht ... eröffnete mit Beschluss vom ...2014 (Az.: ...) das Insolvenzverfahren über das Vermögen von ... (im Folgenden nur Insolvenzschuldner) und bestellte den Kläger zum Insolvenzverwalter. Im Gutachten des Insolvenzeröffnungsverfahrens stellte der Kläger fest, dass der Insolvenzschuldner über Betriebs- und Geschäftsausstattung in Form von Büromöbeln sowie 100 m2 Gerüst verfügte. Ferner stellte er fest, dass der Insolvenzschuldner seit 2005 unfallbedingt nicht mehr als ... arbeiten könne und durch Angestellte die Leistungen erbracht habe. Der letzte Angestellte wäre zum ... Dezember 2013 abgemeldet worden. Eine geordnete Finanzbuchhaltung habe für die Jahre 2010 bis 2013 nicht vorgelegt werden können.
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