Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 11. Kammer - vom 6. Juli 2016 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Antragsverfahren auf 5.000,-- € festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist abzulehnen, da die Voraussetzungen der geltend gemachten Zulassungsgründe nicht vorliegen.
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