LG Gießen, vom 09.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 198/17
OLG Frankfurt/Main, vom 16.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 U 154/19
Geltendmachung der Kommanditistenhaftung durch den Insolvenzverwalter; Hinreichende Individualisierung des Klageanspruchs durch Vorlage der Insolvenztabelle
BGH, Beschluss vom 13.10.2020 - Aktenzeichen II ZR 40/20
DRsp Nr. 2021/6002
Geltendmachung der Kommanditistenhaftung durch den Insolvenzverwalter; Hinreichende Individualisierung des Klageanspruchs durch Vorlage der Insolvenztabelle
1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision im Sinne des § 552a Satz 1 ZPO vorliegen, ist der Zeitpunkt der Entscheidung des Revisionsgerichts. Danach ist es zu berücksichtigen, wenn zu diesem Zeitpunkt in einem ähnlich gelagerten Fall wesentliche, auch im vorliegenden Rechtsstreit erhebliche Rechtsfragen - hier im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Kommanditistenhaftung durch den Insolvenzverwalter nach §§ 171, 172 Abs. 4HGB beantwortet worden sind.2. Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1InsO sind Insolvenzforderungen und keine Masseverbindlichkeiten. Sie unterliegen wie die Hauptforderung der Haftung der Gesellschafter.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.