Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 16. Mai 2017 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Anhörungsrügeverfahrens.
Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen.
Die Anhörungsrüge bleibt ohne Erfolg.
Nach §
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