OLG Düsseldorf - Urteil vom 01.02.2024
15 U 43/23
Normen:
BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 04.05.2023 - Vorinstanzaktenzeichen O 2/22

Geltendmachung eines Anspruchs auf den Fortbestand eines Lizenzvertrags über Dentalprodukte; Auslegung des Vertragsinhalts zu Kündigungsrechten; Vertraglich nicht vorgesehenes ordentliches Kündigungsrecht und dadurch Ausschluss einer Umdeutung einer ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.02.2024 - Aktenzeichen 15 U 43/23

DRsp Nr. 2024/6952

Geltendmachung eines Anspruchs auf den Fortbestand eines Lizenzvertrags über Dentalprodukte; Auslegung des Vertragsinhalts zu Kündigungsrechten; Vertraglich nicht vorgesehenes ordentliches Kündigungsrecht und dadurch Ausschluss einer Umdeutung einer ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche

1. Ausgangspunkt einer nach §§ 133, 157 BGB vorzunehmenden Vertragsauslegung patentrechtlicher Lizenzverträge ist der von den Parteien gewählte Wortlaut und der darin zum Ausdruck kommende objektiv erklärte Parteiwille. Ferner sind der mit der Vereinbarung verfolgte Zweck und die Interessenlage der Parteien zu berücksichtigen sowie die sonstigen Begleitumstände, die den Sinngehalt der gewechselten Erklärungen erhellen können, wie etwa die Entstehungsgeschichte der Vereinbarung. 2. Das in § 314 Abs. 1 BGB kodifizierte Recht, wonach sich jeder Vertragsteil von einem Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist lösen kann, gilt auch bei abgeschlossenen Lizenzverträgen.

Tenor

I. Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 04.05.2023 verkündete Teil-Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II. Die Klägerinnen haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.