Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 14.02.2019 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin begehrt eine höhere Altersrente unter Berücksichtigung weiterer Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung.
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