Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 28.07.2016 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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