FG München - Urteil vom 27.08.2016
15 K 439/15
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b; EStG § 9 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
DStRE 2018, 328

Geltendmachung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Rahmen des Abzugs für einen am Wochenende fehlenden anderen Arbeitsplatz; Geltendmachung von Kosten für Arbeitsmittel als weitere Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

FG München, Urteil vom 27.08.2016 - Aktenzeichen 15 K 439/15

DRsp Nr. 2017/2489

Geltendmachung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Rahmen des Abzugs für einen am Wochenende fehlenden anderen Arbeitsplatz; Geltendmachung von Kosten für Arbeitsmittel als weitere Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Tenor

1.

Der Einkommensteuerbescheid 2012 vom 23.12.2014 und die Einspruchsentscheidung vom 21.1.2015 werden dahingehend geändert, dass bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit weitere Werbungskosten in Höhe von 1.894 Euro berücksichtigt werden. Die Berechnung der neu festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

2.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Kläger vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten der Kläger die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b; EStG § 9 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.