LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 07.07.2016
L 7 AS 1359/14
Normen:
SGB I § 45; SGB IV § 25; SGB X § 113;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 31.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 17 AS 9/12

Geltung der Verjährungsfrist von 4 Jahren für öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.07.2016 - Aktenzeichen L 7 AS 1359/14

DRsp Nr. 2016/13065

Geltung der Verjährungsfrist von 4 Jahren für öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche

Eine Verjährungsfrist von 4 Jahren stellt ein allgemeines Rechtsprinzip im Sozialrecht dar und gilt auch für einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 31. Januar 2014 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB I § 45; SGB IV § 25; SGB X § 113;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über Wertersatz für die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Oktober 2005 im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandsentschädigung bei der W. B.- und Q. m. G. G. (W.) geleistete Arbeit des Klägers.