FG Saarland - Beschluss vom 08.08.2007
1 V 1148/07
Normen:
AO (1977) § 169 Abs. 2 S. 2 ; FGO § 69 Abs. 2 ;

Geltung der Zehn-Jahresfrist des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO bei Nichtabgabe von Steuererklärungen über Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung über einen längeren Zeitraum

FG Saarland, Beschluss vom 08.08.2007 - Aktenzeichen 1 V 1148/07

DRsp Nr. 2007/17540

Geltung der Zehn-Jahresfrist des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO bei Nichtabgabe von Steuererklärungen über Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung über einen längeren Zeitraum

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass eine Steuerhinterziehung i.S. des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO vorliegt, wenn eine Witwe mit drei zum Zeitpunkt des Todes ihres Ehemanns noch minderjährigen Kindern über einen längeren Zeitraum (hier: mehr als 20 Jahre) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus einem zumindest annähernd schuldenfreien Sechs-Familienhaus bezogen hat, diese Einkünfte ihre Renteneinkünfte stets deutlich überstiegen haben sowie eine wesentliche Finanzierungsquelle gewesen sind, um mit den drei Kindern "über die Runden zu kommen", und diese Einkünfte dem FA nicht erklärt hat.

Der Antrag wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Normenkette:

AO (1977) § 169 Abs. 2 S. 2 ; FGO § 69 Abs. 2 ;

Tatbestand:

I.