Die Beschwerde wird verworfen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.
1. Die Beschwerde des Klägers gegen die Verweisung des Rechtsstreits an das Amtsgericht Passau hat keinen Erfolg.
1.1. Sie ist bereits deshalb unzulässig, weil sie dem Vertretungserfordernis des §
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