Die Beteiligten streiten über die Anrechnung des der Klägerin nach den Vorschriften des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes gewährten Elterngeldes auf den Anspruch auf Vorausleistung von Ausbildungsförderung nach § 36 Abs. 1 Halbs. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes.
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