FG Niedersachsen - Urteil vom 08.10.2002
6 K 92/01
Normen:
AO § 227 ; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 142

Gemeinnützige GmbH; Körperschaftsteuererlass; Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - Kein Billigkeitserlass von Körperschaftsteuer bei gemeinnütziger GmbH

FG Niedersachsen, Urteil vom 08.10.2002 - Aktenzeichen 6 K 92/01

DRsp Nr. 2003/665

Gemeinnützige GmbH; Körperschaftsteuererlass; Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - Kein Billigkeitserlass von Körperschaftsteuer bei gemeinnütziger GmbH

1. Es entspricht dem gesetzgeberischen Willen, die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe von gemeinnützigen Organisationen der Körperschaftsteuer zu unterwerfen. 2. In der Nichtberücksichtigung der Verwendung von Gewinnen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben für steuerbegünstigte Zwecke desselben Rechtsträgers liegt keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Ungleichbehandlung, die im Rahmen einer Billigungsmaßnahme ausgeglichen werden müsste.

Normenkette:

AO § 227 ; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um des Erlass von Körperschaftsteuer.