FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 28.07.1999
2 K 2248/98
Fundstellen:
EFG 1999, 1002

Gemeinnützige Körperschaften mit Beteiligungseinkünften

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.07.1999 - Aktenzeichen 2 K 2248/98

DRsp Nr. 2001/3172

Gemeinnützige Körperschaften mit Beteiligungseinkünften

Ist eine steuerbegünstigte Körperschaft (z.B. Stiftung) an einer Personengesellschaft beteiligt, sind für die Beurteilung, ob die Besteuerungsgrenze nach § 64 Abs. 3 AO überschritten wird, die anteiligen Einnahmen aus der Beteiligung - nicht aber der Gewinnanteil - maßgeblich.

Tatbestand:

Streitig ist die Behandlung von Beteiligungen an Publikumspersonengesellschaften als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb einer gemeinnützigen Körperschaft.

Die Klägerin ist eine rechtsfähige Stiftung privaten Rechts. Für das Streitjahr 1990 ist sie als gemeinnützig anerkannt.

Die Klägerin ist Gesamtrechtsnachfolgerin der Eheleute ... . Im Nachlass waren u.a. mehrere Kommanditbeteiligungen an Publikumskommanditgesellschaften enthalten.

Der Beklagte unterwarf die von den Betriebsstättenfinanzämtern mitgeteilte Gewinnanteile, soweit sie als Gewinn aus Gewerbebetrieb festgestellt worden waren, als Einkünfte aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb der Besteuerung. Die anteiligen Einnahmen aus diesen Kommanditbeteiligungen lagen im Streitjahr über 60.000 DM.