Der Antragsteller ist ein eingetragener Verein, dessen Satzungszweck auf die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke ... gerichtet ist und der vom Antragsgegner bis zur Durchführung der Besteuerung für das Jahr 1998 auch als gemeinnützig behandelt worden war. Er ... erlangte 1933 das Eigentum an einem ... im späteren Ostteil Berlins ... gelegenen Grundstück ...
... 1951 wurde das Grundstück im Wege einer Enteignung Eigentum der Gebietskörperschaft Groß-Berlin. ...
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