FG Hessen - Urteil vom 26.04.2012
4 K 2789/11
Normen:
AO § 64 Abs. 6;

Gemeinnützigkeit; Geschäftsbetrieb; Gewinnermittlung; Sportverein; Werbetätigkeit - Zur Gewinnermittlung hinsichtlich des Geschäftsbetriebs Werbetätigkeit bei einem Sportverein, dem die Gemeinnützigkeit rückwirkend entzogen wurde.

FG Hessen, Urteil vom 26.04.2012 - Aktenzeichen 4 K 2789/11

DRsp Nr. 2012/13803

Gemeinnützigkeit; Geschäftsbetrieb; Gewinnermittlung; Sportverein; Werbetätigkeit - Zur Gewinnermittlung hinsichtlich des Geschäftsbetriebs "Werbetätigkeit" bei einem Sportverein, dem die Gemeinnützigkeit rückwirkend entzogen wurde.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Normenkette:

AO § 64 Abs. 6;

Tatbestand: