I. Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein eingetragener Verein, dessen Satzung in den Streitjahren 1987 bis 1989, soweit hier von Bedeutung, folgenden Inhalt hatte:
"§ 2 Zweck, Aufgabe, Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein fördert kirchliche und soziale Zwecke.
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