FG Hamburg - Urteil vom 15.06.2006
2 K 10/05
Normen:
AO § 14 § 64 Abs. 6 Nr. 1 § 65 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 218

Gemeinnützigkeit und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

FG Hamburg, Urteil vom 15.06.2006 - Aktenzeichen 2 K 10/05

DRsp Nr. 2006/24644

Gemeinnützigkeit und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

1. Die parallel zu einem Ärztekongress durchgeführte Vermietung von Ausstellungsflächen an Industrieaussteller stellt einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und keine Vermögensverwaltung dar. 2. Durch die Vermietung an Industrieaussteller führt der Verein keine Werbung im Sinne des § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO aus.

Normenkette:

AO § 14 § 64 Abs. 6 Nr. 1 § 65 ;

Tatbestand:

Es geht in diesem Verfahren um die Frage, ob die Entgelte, die durch die parallel zu den Fachtagungen durchgeführten Industrieausstellungen eingenommen werden, der Ertragsbesteuerung zu unterwerfen sind oder als vermögensverwaltende Tätigkeit steuerfrei sind bzw. gem. § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO pauschal versteuert werden.