Es geht in diesem Verfahren um die Frage, ob die Entgelte, die durch die parallel zu den Fachtagungen durchgeführten Industrieausstellungen eingenommen werden, der Ertragsbesteuerung zu unterwerfen sind oder als vermögensverwaltende Tätigkeit steuerfrei sind bzw. gem. § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO pauschal versteuert werden.
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