FG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 28.06.2016
1 K 1472/13
Normen:
AEUV Art. 267 Abs. 2;
Fundstellen:
BB 2018, 1818
DStRE 2017, 1222
GmbHR 2016, 948

Gemeinschaftsrechtliche Anforderungen an die Möglichkeit des Nachweises von wirtschaftlichen Gründen für das Abweichen einer Geschäftsbeziehung vom Fremdüblichen

FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.06.2016 - Aktenzeichen 1 K 1472/13

DRsp Nr. 2016/18394

Gemeinschaftsrechtliche Anforderungen an die Möglichkeit des Nachweises von wirtschaftlichen Gründen für das Abweichen einer Geschäftsbeziehung vom Fremdüblichen

Ist § 1 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 3. Alt. AStG 2003 unionsrechtswidrig? Ob § 1 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 3. Alt. AStG 2003 den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an die Möglichkeit des Nachweises von wirtschaftlichen Gründen für das Abweichen einer Geschäftsbeziehung vom Fremdüblichen vollumfänglich genügt, ist insofern klärungsbedürftig, als solche wirtschaftlichen Gründe nicht berücksichtigt werden können, die sich gerade aus der gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit der beteiligten Personen ergeben.

Tenor

I.

Das Verfahren wird gemäß § 74 FGO ausgesetzt.

II.

Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: