FG München, vom 16.07.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1910/98
Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit der unterschiedlichen Behandlung von verbundenen Unternehmen nach DBA bei der Vereinbarung von Verrechnungspreisen
BFH, Urteil vom 09.11.2005 - Aktenzeichen I R 27/03
DRsp Nr. 2006/7649
Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit der unterschiedlichen Behandlung von verbundenen Unternehmen nach DBA bei der Vereinbarung von Verrechnungspreisen
»Es verstößt nicht gegen Art. 52EGV (= Art. 43 EG) sowie Art. 59EGV (= Art. 49 EG), wenn inländische Unternehmen, die mit einem Unternehmen verbunden sind, das in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, und die mit diesem Unternehmen in kaufmännischen oder finanziellen Beziehungen stehen, steuerlich unterschiedlich behandelt werden, je nachdem, ob das verbundene Unternehmen in einem Mitgliedstaat ansässig ist, mit dem eine Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk entsprechende Abkommensregelung vereinbart worden ist, oder aber in einem Mitgliedstaat, bei dem dies (wie in Art. 3 DBA-Italien 1925) nicht der Fall ist (Anschluss an EuGH-Urteil vom 5. Juli 2005 Rs. C-376/03 "D.", ABlEU 2005, Nr. C 271/4).«