Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 20. September 2017 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
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Die Beteiligten streiten darüber, ob das klagende Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) berechtigt ist, eine Ärztin auf einer halben Stelle hausärztlich und gleichzeitig auf einer weiteren halben Stelle fachärztlich zu beschäftigen.
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