Genossenschaftliche Rückvergütungen als Betriebsausgaben einer Arbeitnehmerproduktionsgenossenschaft
FG Brandenburg, Urteil vom 18.07.2001 - Aktenzeichen 2 K 1112/98 K
DRsp Nr. 2001/12815
Genossenschaftliche Rückvergütungen als Betriebsausgaben einer Arbeitnehmerproduktionsgenossenschaft
1. "Mitgliedergeschäfte" -als Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug genossenschaftlicher Rückvergütungen- sind vorrangig die Zweckgeschäfte i.S. von § 1Genossenschaftsgesetz als die Kerngeschäfte einer Genossenschaft. Dazu ist Bedingung, dass die Genossenschaft das eigenwirtschaftliche Handeln der Genossen fördert.2. § 22KStG ist aber auch bei Arbeitsproduktionsgenossenschaften anwendbar, wenn die Genossen entsprechend den Satzungsbestimmungen ausschließlich im Rahmen von Arbeitsverträgen als Arbeitnehmer Leistungen an die Genossenschaft erbringen.
Im Jahre 1991 wurde die Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG) L... gemäß §§ 27 ff. Landwirtschaftsanpassungsgesetz mit Wirkung zum 01.09.1991 in eine Genossenschaft umgewandelt. Im Zuge der Gesamtrechtsnachfolge erhielten die ehemaligen Mitglieder der LPG Geschäftsanteile an der neu gebildeten Genossenschaft. Auf den Umwandlungsbeschluss sowie die Satzung vom 06.11.1991 wird Bezug genommen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.