FG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.09.2006
4 K 105/03
Normen:
EStG (1997) § 4 Abs. 1 § 13 ;

Genossenschaftsanteile an einem Elektrizitätswerk als gewillkürtes Betriebsvermögen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.09.2006 - Aktenzeichen 4 K 105/03

DRsp Nr. 2007/15911

Genossenschaftsanteile an einem Elektrizitätswerk als gewillkürtes Betriebsvermögen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

1. Genossenschaftsanteile an einem Elektrizitätswerk gehören zum gewillkürten Betriebsvermögen eines Landwirts, wenn sie bilanziell als Betriebsvermögen behandelt werden und durch die aus ihnen resultierenden Erträge sowie als Kreditunterlage objektiv geeignet sind, dem Betrieb zu dienen. 2. Der Umstand, dass sich jedermann an der Genossenschaft beteiligen kann, steht der Betriebsvermögenseigenschaft der Anteile nicht entgegen. Die Frage der Bilanzierungsfähigkeit eines Wirtschaftsguts kann grundsätzlich nicht von Umständen Dritter abhängen.

Normenkette:

EStG (1997) § 4 Abs. 1 § 13 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Genossenschaftsanteile an einem Elektrizitätswerk zum gewillkürten Betriebsvermögen (BV) eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gehören.