FG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 08.05.2024
1 V 123/23
Normen:
AO § 162 Abs. 2; AO § 158;

Gerichtliche Aussetzung der Vollziehung von Schätzungsbescheiden im Anschluss an eine Steuerfahndungsprüfung; Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlung als anerkannte Schätzungsmethode nach den Grundsätzen des äußeren Betriebsvergleichs

FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.05.2024 - Aktenzeichen 1 V 123/23

DRsp Nr. 2024/8202

Gerichtliche Aussetzung der Vollziehung von Schätzungsbescheiden im Anschluss an eine Steuerfahndungsprüfung; Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlung als anerkannte Schätzungsmethode nach den Grundsätzen des äußeren Betriebsvergleichs

Die Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlung stellt nach der BFH-Rechtsprechung eine anerkannte Schätzungsmethode nach den Grundsätzen des äußeren Betriebsvergleichs dar. Soweit der BFH in dem anhängigen Revisionsverfahren X R 19/21 die Frage aufgeworfen hat, auf welchen Grundlagen und Parametern die Richtsätze beruhen, wie sie zustande kommen und welche Auswirkungen sich hieraus auf die Tauglichkeit eines äußeren Betriebsvergleichs anhand der amtlichen Richtsatzsammlung ergeben, ergibt sich hieraus gegenwärtig noch keine konkret absehbare Abweichung von der bisherigen Spruchpraxis. Es ergeben sich mithin im summarischen Verfahren auf gerichtliche Aussetzung der Vollziehung von Schätzungsbescheiden gegenwärtig noch keine ernstlichen rechtlichen Zweifel an der Zulässigkeit dieser Schätzungsmethode an sich.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Die Beschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AO § 162 Abs. 2; AO § 158;

Gründe

I.