Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Celle vom 28. April 2020 - 9 W 69/19 - und vom 29. Mai 2020 -
Das Land Niedersachsen hat der Beschwerdeführerin die notwendigen Auslagen zu erstatten.
3.Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 100.000 Euro (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die gerichtliche Auswechslung des für eine gerichtlich angeordnete aktienrechtliche Sonderprüfung bei der Beschwerdeführerin durch das Gericht bestellten Sonderprüfers.
I.
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