I. 5 W 202/14:
1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers werden der Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Berlin vom 19. Dezember 2013 sowie der Teilabhilfebeschluss des Landgerichts Berlin vom 5. Juni 2014 -
2. Die Sache wird an das Landgericht Berlin zur erneuten Entscheidung nach Maßgabe dieses Beschlusses zurückgegeben.
3. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
II. 5 W 203/14:
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
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