Die Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen.
2.Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 17.4.2015 -
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin 41.164,72 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.11.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.
3. 4.
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