Der Aussetzungsbeschluss vom 22.12.2015 wird in Bezug auf Auftragsproduktionen des Antragsgegners aufgehoben.
2.Als Vorsitzende der Schlichtungsstelle für das Verfahren zwischen dem Antragsteller und dem Antragsgegner über die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln für Auftragsproduktionen des Antragsgegners wird bestellt:
Frau Richterin am Oberlandesgericht
Dr. I. H.
c/o Oberlandesgericht München
Prielmayerstraße XXX
80097 München
Die Zahl der Beisitzer wird auf zwei vom Antragsteller und zwei vom Antragsgegner zu benennende Personen festgesetzt.
3.Die Kosten des Bestellungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
4.Der Streitwert für das Bestellungsverfahren wird auf 33.000,00 € festgesetzt.
I.
Das Verfahren betrifft gerichtliche Maßnahmen zur Einrichtung und Besetzung einer nach §
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