FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 24.06.2009
2 K 535/07
Normen:
FGO § 102; AO § 5; AO § 227; AO § 163; AO § 351 Abs. 2;
Fundstellen:
EFG 2010, 767

Gerichtliche Nachprüfung einer Erlassentscheidung; Fehlerhafte Steuererklärung auf Grund mangelnder Kenntnisse des Anwenders von Änderungen in der Funktionsweise der eingesetzten Buchhaltungssoftware; Sachliche Unbilligkeit bei fehlerhaftem Feststellungsbescheid

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.06.2009 - Aktenzeichen 2 K 535/07

DRsp Nr. 2010/4143

Gerichtliche Nachprüfung einer Erlassentscheidung; Fehlerhafte Steuererklärung auf Grund mangelnder Kenntnisse des Anwenders von Änderungen in der Funktionsweise der eingesetzten Buchhaltungssoftware; Sachliche Unbilligkeit bei fehlerhaftem Feststellungsbescheid

1. Die gerichtliche Nachprüfung einer Erlassablehnung ist beschränkt auf die Prüfung, ob die Behörde bei ihrer Entscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem ihr eingeräumten Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat. 2. Wird ein Computerprogramm für die Buchführung und den Jahresabschluss eingesetzt, ist es Sache des Anwenders, sich über die Funktionsweise des Programms zu informieren und sich auf dem Laufenden zu halten. Unterlässt der Anwender dies, und übersieht er daher - wie im Streitfall -, dass Korrekturbuchungen anders als in der vorherigen Programmversion nicht automatisch erfolgen, geht dies grundsätzlich zu seinen Lasten. 3. Die sachliche Unbilligkeit einer Steuerfestsetzung kann nur gegenüber dem für den Feststellungsbescheid zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden, wenn die sachliche Unbilligkeit mit einem Fehler im Feststellungsbescheid begründet wird.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

FGO § ;