OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 12.09.2018
4 U 234/17
Normen:
BGB § 25;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 08.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 438/15

Gerichtliche Überprüfung des Ausschlusses eines Gewerkschaftsmitgliedes

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.09.2018 - Aktenzeichen 4 U 234/17

DRsp Nr. 2018/15183

Gerichtliche Überprüfung des Ausschlusses eines Gewerkschaftsmitgliedes

1. Eine Gewerkschaft unterliegt den für den nicht rechtsfähigen Verein geltenden Regelungen. 2. Der Ausschluss aus einem Verein, der als Monopolverband oder Vereinigung mit einer überragenden Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich einem Aufnahmezwang unterliegt, kann auch in Bezug auf die Subsumtion unter einer Strafnorm der Satzung gerichtlich in vollem Umfang überprüft werden. 3. Kann nach der Satzung der Gewerkschaft ein Mitglied in einem „besonderen Fall“ ausgeschlossen werden, setzt dies voraus, dass im Sinne der Anforderungen des § 314 Abs. 1 S. 2 BGB ein wichtiger Grund für den Ausschluss vorliegt, weil der Gewerkschaft unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft unzumutbar ist. 4. Neben der Würdigung, ob ein den Anforderungen an einen wichtigen Grund i.S. des § 314 Abs. 1 BGB entsprechender „besonderer Fall“ vorliegt, ist auch der Rechtsgedanke des § 314 Abs. 3 BGB zu berücksichtigen, nachdem eine Kündigung aus wichtigem Grund nur innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen kann, nachdem der Berechtigte von dem Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.