FG Köln - Urteil vom 28.06.2000
15 K 411/94
Normen:
AO 1977 § 5 ; AO 1977 § 222 ; FGO § 102 ;

Gerichtliche Überprüfung einer - ablehnenden - Entscheidung über ein Stundungsbegehren

FG Köln, Urteil vom 28.06.2000 - Aktenzeichen 15 K 411/94

DRsp Nr. 2001/1919

Gerichtliche Überprüfung einer - ablehnenden - Entscheidung über ein Stundungsbegehren

1) Die - ablehnende - Entscheidung der Finanzbehörde über einen Stundungsantrag unterliegt nur hinsichtlich ihrer fehlerfreien Ermessensausübung einer gerichtlichen Kontrolle. 2) Erscheint der Steueranspruch gefährdet, ist die Ablehnung eines Stundungsantrags ermessensfeh-lerfrei, wenn die Finanzbehörde die Ablehnung auf die fehlende Gestellung von Sicherheiten stützt.

Normenkette:

AO 1977 § 5 ; AO 1977 § 222 ; FGO § 102 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten, ob der Beklagte ermessensfehlerfrei einen Antrag der Klägerin auf Stundung von rückständigen Abgaben abgelehnt hat.

Die Klägerin ist verheiratet und war in den Streitjahren zusammen mit ihrem Ehemann zur Einkommensteuer zu veranlagen. Seit 1988 betreibt die Klägerin ein Unternehmen, das die ... zum Gegenstand hat. Zuvor hatte der Ehemann ein zum 30.09.1987 eingestelltes Unternehmen in derselben Branche betrieben. Aus dieser Vorzeit resultierten erhebliche Schulden insbesondere bei Banken, die 1993 noch etwa 180.000,00 DM betrugen. Hintergrund dieser Schulden war eine ...erkrankung des Ehemannes als ehemaliger Betriebsinhaber.