Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen der Schiedsstelle gemäß § 120 Abs. 4 SGB VVergütung von Leistungen der Hochschulambulanzen in der gesetzlichen KrankenversicherungBeachtung des Grundsatzes der Beitragsstabilität in der gesetzlichen KrankenversicherungZweistufige Prüfung für Ausnahmen vom Grundsatz der BeitragsstabilitätVoraussetzungen für die Einstufung als Hochschulambulanz
LSG Bayern, Urteil vom 21.04.2021 - Aktenzeichen L 12 KA 37/20 KL
DRsp Nr. 2023/6272
Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen der Schiedsstelle gemäß § 120 Abs. 4SGB VVergütung von Leistungen der Hochschulambulanzen in der gesetzlichen KrankenversicherungBeachtung des Grundsatzes der Beitragsstabilität in der gesetzlichen KrankenversicherungZweistufige Prüfung für Ausnahmen vom Grundsatz der BeitragsstabilitätVoraussetzungen für die Einstufung als Hochschulambulanz
1. Die Entscheidung der Schiedsstelle nach § 120 Abs. 4SGB V unterliegt nur in eingeschränktem Umfang einer gerichtlichen Kontrolle.2. Für die Vereinbarungen über die Vergütung der Leistungen von Hochschulambulanzen gilt der Grundsatz der Beitragssatzstabilität.3. Ein Ausnahmetatbestand zum Grundsatz der Beitragssatzstabilität ergibt sich aus der Änderung der Sach- und Rechtslage durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung, mit dem der Auftrag der Hochschulambulanzen erweitert und die Vergütungsregelung geändert worden ist.4. Bei Vorliegen eines Ausnahmetatbestands ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eine zweistufige Prüfung (zunächst Abschätzung der voraussichtlichen Kosten, dann Prüfung der Leistungsgerechtigkeit) vorzunehmen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.