OLG München - Endurteil vom 23.06.2016
23 U 4531/15
Normen:
GmbHG § 6 Abs. 1;
Fundstellen:
DB 2016, 1685
DStR 2016, 12
GmbHR 2016, 925
Vorinstanzen:
LG Landshut, vom 02.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen O 253/15

Gerichtliche Überprüfung von Gesellschafterbeschlüssen in einer zerstrittenen Familiengesellschaft

OLG München, Endurteil vom 23.06.2016 - Aktenzeichen 23 U 4531/15

DRsp Nr. 2016/11599

Gerichtliche Überprüfung von Gesellschafterbeschlüssen in einer zerstrittenen Familiengesellschaft

1. Eine Bestimmung im Gesellschaftsvertrag einer GmbH, wonach Streitigkeiten über die Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen mit der Gesellschaft auszutragen sind, ist rechtlich unbedenklich. 2. Die gesellschaftliche Treuepflicht gebietet es nicht, dass ein Teil der Gesellschafter, der einer Familie angehört, die bislang den Geschäftsführer gestellt hat, einem Gesellschafterbeschluss zustimmt, wonach eine Personalagentur mit der Suche nach einem geeigneten Geschäftsführer beauftragt werden soll.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten zu 2) wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 02.09.2015, 1 HK O 253/15, in Ziffer 1 aufgehoben. Insoweit wird die Klage abgewiesen.

II.

Von den Gerichtskosten erster Instanz tragen die Klägerin 1/3 und die Beklagte zu 1) 2/3.

Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin in erster Instanz trägt die Beklagte zu 1) 2/3.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) in erster Instanz trägt die Klägerin.

Von den Kosten der Nebenintervention in erster Instanz trägt die Klägerin 1/3.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervention trägt die Klägerin.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GmbHG § 6 Abs. 1;
1. 2.