FG Hamburg - Urteil vom 08.06.2006
4 K 115/05
Normen:
MinöStV § 53 Abs. 1 ;

Gerichtliche Verfolgung des Anspruchs bei wirksam beantragtem Mahnbescheid

FG Hamburg, Urteil vom 08.06.2006 - Aktenzeichen 4 K 115/05

DRsp Nr. 2006/22937

Gerichtliche Verfolgung des Anspruchs bei wirksam beantragtem Mahnbescheid

1. Die gerichtliche Verfolgung des Anspruch ist dann nicht rechtzeitig im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV, wenn zwar innerhalb der 2-Monatsfrist ein Mahnbescheid beantragt wird, der Antrag aber nicht geeignet ist, den Erlass eines Mahnbescheids zu bewirken und daher kein Mahnbescheid ergeht. 2. Beauftragt ein Mineralölhändler mit der Durchführung des Mahnverfahrens ein Inkassounternehmen und stellt dieses innerhalb der 2-Monatsfrist einen Mahnbescheidsantrag, der aufgrund von Unstimmigkeiten nicht zum Erlass eines Mahnbescheides führt, kann sich der Mineralölhändler nicht auf fehlendes Verschulden berufen.

Normenkette:

MinöStV § 53 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Vergütung der im Verkaufspreis von Kraftstoff enthaltenen Mineralölsteuer, die beim Warenempfänger ausgefallen ist.